Wahlarzt

Ein Wahlarzt ist jeder niedergelassene Arzt, der keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat. Wenn Sie sich für einen Wahlarzt entscheiden, bedeutet das für Sie als Patientin, dass Sie das Honorar zunächst vollständig bezahlen. Bei Barbezahlung können wir für Sie, wenn Sie wollen, die Honorarnote mit dem Antrag auf Kostenersatz bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dies bieten wir Ihnen als Service, um Ihnen diesen Weg zu ersparen.  

Kostenersatz: Für ärztliche Leistungen, die die Krankenkassen auch den Kassenärzten bezahlen, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich des Selbstbehaltes zurück. Leistungen die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, werden nicht rückerstattet. Sollten Sie eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen haben, werden die Kosten von Ihrem Versicherungsträger im Normalfall vollständig übernommen.